Ich habe eine wichtige Frage zu dieser Regel, die sich mit der Zusammenschreibung ““infinitiv” mit “zu”” beschäftigt.
“mit zu klauen” = Fehler
Wird vom LT verlangt: “mitzuklauen”
“mit zu zeichnen” = Fehler
Wird vom LT verlangt:“mitzuzeichnen”
Diese Wörter gibt es laut Google nicht, weswegen ich gerade misstraurisch bin. Der Duden gibt kein Beispiel mit “mit” an, weswegen ich vermutet, dass die Regel falsch ist.
Tja, das ist mal wieder einer der Fälle, wo ich nicht guten Gewissens sagen kann: “Eindeutig zusammen!”
Trotzdem ist das meine Antwort: Ich würde in beiden Fällen zusammenschreiben. Mehr als eine gefühlt achtzigprozentige Sicherheit kann ich aber nicht bieten.
Das ist schlecht, weil ich ein erneute Wörterliste an Karl Zeiler schicken wollte, wo diese Wörter nicht dabei waren, weil ich ziemlich misstraurisch war. Ich werde bei Gelegenheit nach recherchieren.
Der Duden Mentor erlaubt diese Formen nicht, aber andere Formen, weswegen deine Vermutung richtig ist, dass sie zusammengeschrieben werden. Vielleicht schaffe ich es dieses Wochenende eine Frage an den Duden-Mentor zu schreiben, um diese Frage zu klären.