Zusammengesetzte Begriffe

Warum wird mir “Verdeckter Ermittler” als Fehler angezeigt und “Grüne Welle” nicht? Ich beziehe mich bei “Verdeckter Ermittler” auf die Schreibung in Gesetzestexten wie PolGNW (Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen) und STPO (Strafprozessordnung).

Laut Duden ist “verdeckter Ermittler” richtig: Duden | Ermittler | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft

Schön, und wer hat jetzt recht? Wer ist die höhere Instanz, der Gesetzgeber oder der Duden-Verlag?
Ich zitiere beispielhaft:
StPO:
Ҥ 110b [Zustimmungserfordernis]
(1) Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist erst nach Zustimmung der …”

“§ 110c [Befugnisse des Verdeckten Ermittlers]”

usw.
Guckt nach, wenn ihr mir nicht glaubt. An was soll man sich also halten als Romanautor?

An dem Duden

In meinen Augen ist hier § 1.1 des entsprechenden Kapitels im amtlichen Regelwerk anzuwenden, das bedeutet Kleinschreibung. Evt. kann man aber auch § 2.2 (terminologisch gebrauchte Verbindungen) anwenden, dann wäre die Großschreibung erlaubt, aber nicht erforderlich. Kleinschreibung wäre demnach auf keinen Fall falsch. Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es aber auch noch § 3.1 (Amtsbezeichnungen).

Eine Google-Suche scheint mir auch eine Präferenz für die Kleinschreibung zu zeigen, obwohl ausgerechnet Wikipedia großschreibt.

Im Übrigen stimme ich @Dallun511 zu: Im Zweifel ist die Dudenredaktion in Rechtschreibfragen kompetenter als der Gesetzgeber.

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Schön, mir ist bekannt, daß Grammatik und Rechtschreibung gesetzlich geregelt sind und als Autor lese ich zur Recherche Gesetzestexte, wie oben angedeutet, aber mir ist noch nie ein Buch im Buchhandel untergekommen, auf dem sowas steht wie “Deutsches Rechtschreib- und Grammatikgesetz”. Wo kann ich also diese Gesetzestexte finden, wenn sie denn wirklich welche sind, die dann die selbe Gewichtung hätten wie beispielsweise §1 GG oder § 211 StGB, außer - in der sicherlich überarbeiteten Form - im Duden? Ich meine, wenn es ein amtliches Regelwerk gibt, muss es doch in der Reinform (!) veröffentlicht werden, wie der dicke, rote Wälzer names Strafrecht, den ich zu Hause habe oder die weißen Bücher aus dem Buchhandel wie BGB oder GG. Wo finde ich also diesen Reintext, die absolut unüberarbeitete Fassung?

Darf man den Gesetzgeber dann verklagen, weil er sich nicht an seine eigenen Regeln hält? Das kann’s doch wohl nicht sein, daß ein Verlag (!) der Bundesregierung zu sagen hat, wie sie schreiben soll!

Das gibt es auch nicht. Es gibt eine amtliche Regelung, aber die hat nur den Charakter einer Empfehlung. Es gibt kein Rechtschreibgesetz und keine Rechtschreibpolizei. Jeder darf (außerhalb der Schule und anderer staatlicher Institutionen) schreiben, wie er möchte.

http://www.rechtschreibrat.com

Würde es eine Rechtschreibpolizei existieren, wäre ich jetzt auf der Flucht oder in einem besonderen Gefängnis, wo mich spezielle Justizbeamte das Lesen und Schreiben beibringen, weil ich LRS vorweisen kann.

Aber das ist natürlich übertrieben. Im Grunde kannst du auch nach Gefühl schreiben und erst später nachschauen, ob jetzt richtig oder falsch.

Ich schreibe auch schon mehrere Jahre und frage nur gelegentlich und viele Fragen beantworten sich auch von selbst, sonst einen Experten fragen.

Der Gesetzgeber kann nicht wirklich, denn unsere Gesetzbücher und deren Paragraphen kommen aus verschiedenen Zeiten, weswegen ich mich nicht an deren Grammatik oder Rechtschreibung orrietieren würde.

Als Romanautor hast du Freiheiten und kannst gegebenfalls deine eigene Rechtschreibung benutzen, solange sie verständlich ist, wird auch keiner was dazu sagen. Das Gleich gilt auch für die Grammatik.

Schreib einfach, denn die Regel für Rechtschreibung und Grammatik ändern sich immer wieder mit der Zeit.

Grüße Dallun511